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Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
Unser Unternehmen bietet Ihnen die Möglichkeit, durch qualifizierten und zielgerichteten Unterricht die Voraussetzungen zu erlangen, um die Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen vor der IHK erfolgreich bestehen zu können.
Die genaue Ausrichtung des gesamten Unterrichts an dem DIHK RSP ist von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung, da die bundeseinheitlich vom DIHK in Bonn erstellten Klausuren sich inhaltlich genau an den einzelnen Punkten des RSP orientieren.
Nach dem ersten Teil kommt es zu einer Zwischenprüfung vor der zuständigen IHK. Im Bereich der IHK zu Kiel ist die Teilnahme an dieser Zwischenprüfung obligatorisch, um die Hauptprüfung nach dem zweiten Teil ablegen zu dürfen.
Bestandteile des ersten Unterrichtsteils mit 240 U-Std. sind:
Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft, Recht- und
Steuerlehre
Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen
Personalwirtschaft, Informationsmanagement und
Kommunikationslehre.
Der zweite Unterrichtsteil mit 360 U-Std. ist unterteilt in:
Sozial- und Gesundheitsökonomie
Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen
Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen
Management im Sozial und Gesundheitswesen.
Diese vier Teilbereiche vermitteln tiefgreifende Fähigkeiten und Kenntnisse, um Zusammenhänge im Sozial- und Gesundheitswesen nachvollziehen zu können.
Die Weiterbildung befähigt die Teilnehmer nach Abschluss auf der Ebene des mittleren Managements organisatorische Leitung eines Pflegedienstes, eines Rettungsdienstes, eines Alten- und Pflegeheims o.ä. - tätig zu werden.
Dozenten
Unsere Dozenten haben langjährige Erfahrung in der Weiterbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen.
Der Inhaber und Gründer der Firma „abc - Ausbildung Bietet Chancen“, Thomas Wudtke ist Diplom-Volkswirt (Univ.), Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) und Industriekaufmann (IHK), hat bundesweit die ersten Fachwirte überhaupt unterrichtet (Okt. 2001 bis März. 2003) und als Prüfungs-vorsitzender der IHK zu Kiel - Außenstelle Elmshorn - geprüft. Er ist seit 1998 als freiberuflicher Dozent in der Erwachsenenbildung tätig und verfügt über umfangreiche Unterrichtskenntnisse in verschiedensten Bereichen.
Weitere eingesetzte Fachdozenten mit langjähriger Schulungs- und Praxiserfahrung sind:
Harald Belz, Unternehmensberater und Kommunikationstrainer
Jens Mecklenburg, Dipl.-Kaufmann und Dipl.-Volkswirt (Univ.)
Michael Ramm, Dipl.-Kaufmann (Univ.)
Lars Timm, Dipl.-Kaufmann (FH)
und andere qualifizierte Praktiker aus den verschiedenen Themengebieten.
Preise
Durch die kompakte Organisation und die langjährige Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung ist es uns möglich geworden, den Preis pro Teilnehmer auf die günstige Summe von € 3.490,00
für die gesamte Weiterbildung einschließlich aller Skripten zu begrenzen.
Die Summe kann in 18 Raten à € 194,00 pro Monat im Voraus oder zu Beginn der Weiterbildung in einer Rate eingezahlt werden.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei den Teilnehmern vorliegen, kann diese Maßnahme im Rahmen des sogenannten Meister-BAFÖG (nun Aufstiegsfortbildungs-förderung) von der Investitionsbank Schleswig-Holstein gefördert werden (www.ib-sh.de).
Aus organisatorischen Gründen kann der Kurs nur beginnen, wenn mindestens 15 Teilnehmer verbindlich angemeldet sind.
IHK-Zulassung und Prüfungskosten
Der von uns angebotenen Unterricht bereitet auf die staatlich anerkannte Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) vor.
Diese Prüfung ist vollkommen unabhängig vom Unterricht der einzelnen Anbieter vor der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK) abzulegen. Im Regelfall ist für die Prüfung die IHK zuständig, in deren Bezirk der Unterrichtsanbieter seinen Standort hat.
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, hat die IHK zu Kiel eine ?Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen? (BRV) erlassen. Dort sind im § 2 Abs. 1 BRV die Voraussetzungen für die Zulassung zum „handlungsfeldübergreifenden Teil“ (Teil I) und im § 2 Abs. 2 BRV die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung im „handlungsfeldspezifischen Teil“ (Teil II) festgelegt worden.
Über die Zulassung zur Prüfung und das Vorliegen der in der Rechtsvorschrift geforderten Voraussetzungen entscheidet ausschließlich die IHK zu Kiel autonom.
Für die IHK-Prüfungen (Teil I und Teil II) fallen gesondert Prüfungsgebühren der IHK an. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Zahlungen an die Firma
„a-b-c Ausbildung Bietet Chancen“ und müssen von dem Prüfling separat an die zuständige IHK gezahlt werden
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